
Bernd Lochner
Das internationale Steuerrecht befindet sich in einer Phase stetigen Wandels. Ungeachtet der von unzähligen Staaten gestützten Bestrebungen, eine globale Harmonisierung der nationalen Steuergesetze voranzutreiben, bestehen in der Praxis nach wie vor zahlreiche Lücken und Unstimmigkeiten. Auch an Liechtenstein sind diese Entwicklungen nicht ohne weitreichende Konsequenzen vorbeigezogen.
Die Herausforderung für multinationale Unternehmen in Liechtenstein besteht darin, ihre gegenwärtigen Strukturen parallel zu den Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene zu prüfen, rechtzeitig an die erklärte Neuausrichtung des liechtensteinischen und internationalen Steuerrechts anzupassen und gegebenenfalls neue, global akzeptierte Strukturen zu schaffen.
Eine Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann in Liechtenstein mittels Anrechnung der ausländischen Steuern vermieden werden. Die bereits bestehende gesetzliche Regelung zur Anrechnung in Liechtenstein wurde mit der Änderung der Steuerverordnung (SteV) auf den 1. Januar 2018 präzisiert.
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