Liechtenstein hat mit der Pillar 2 GloBE-Registrierung begonnen
Liechtenstein hat mit der Pillar 2 GloBE-Registrierung begonnen
Was sollte ich bereits zum Thema wissen?
- Liechtensteiner Unternehmen (inklusive Stiftungen und Trusts), die Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe („MNU-Gruppe“) sind, welche in mindestens zwei der vier vorangegangenen Steuerjahre einen Jahresumsatz von EUR 750 Mio. oder mehr erzielt haben, unterliegen ab dem 1. Januar 2024 der liechtensteinischen Ergänzungssteuer ("Qualified Domestic Minimum Top-up Tax"; "QDMTT") und der IIR-Ergänzungssteuer ("Income Inclusion Rule"). Liechtenstein hat bis auf weiteres keine UTPR-Ergänzungssteuer eingeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Landesverwaltung Fürstentum Liechtenstein.
- Die ersten Steuererklärungen zur liechtensteinischen Ergänzungssteuer oder IIR-Ergänzungssteuer müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden, d.h. bei Unternehmen mit Abschluss per Ende Dezember, bis zum 31. Dezember 2025. Eine Fristverlängerung wird auf Anfrage gewährt. Die erste GloBE-Deklaration ("GIR") muss innerhalb von 18 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden, d.h. bis zum 30. Juni 2026. Es muss geprüft werden, ob Pillar 2 relevante Informationen allenfalls bereits für den Jahresabschluss 2024 berücksichtigt werden müssen.
Welche Neuigkeiten gibt es in diesem Jahr bis jetzt?
- Am 15. Januar 2025 hat die OECD sechs weitere Dokumente und mehr als 300 Seiten an Anweisungen im Zusammenhang mit der GloBE-Deklaration "GIR" sowie drei administrativen Richtlinien veröffentlicht, auf die unsere Kollegen von der BDO Schweiz in einem separaten Update eingehen.
- Die liechtensteinische Steuerverwaltung hat am 9. Januar 2025 ein GloBE-Registrierungsformular veröffentlicht. Mit diesem Formular müssen MNU-Gruppen, welche Pillar 2 unterliegen, ihre betroffenen Geschäftseinheiten innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres registrieren, in welchem die Gruppe Pillar 2 unterstellt wurde. Dieser Schritt muss also rund 6 Monate vor der Einreichung der Steuererklärungen zur liechtensteinischen Ergänzungssteuer oder der IIR-Ergänzungssteuer erfolgen.
- Unternehmen, die diesen Registrationspflichten nicht nachkommen, können mit einer Busse von bis zu CHF 10'000 belegt werden. Ausserdem kann eine Busse von bis zu CHF 250'000 drohen, wenn die GloBE-Deklarationen ("GIR") nicht eingereicht werden.
Was ist zu tun?
- MNU-Gruppen, die per Ende des Geschäftsjahres 2024 unter Pillar 2 fallen, müssen sich in Liechtenstein unter Verwendung des GloBE-Registrierungsformulars bis zum 30. Juni 2025 registrieren.
- Für die Registrierung muss die MNU-Gruppe die betroffenen Geschäftseinheiten in Liechtenstein identifizieren und deren Namen, Adressen sowie Rolle innerhalb der Gruppe (UPE, POPE, etc.) angeben. Auch die oberste Muttergesellschaft ("UPE"; Ultimate Parent Entity) der Gruppe muss bezeichnet werden.
- Darüber hinaus muss die MNU-Gruppe angeben, welche Geschäftseinheit in Liechtenstein die Steuererklärungen zur liechtensteinischen Ergänzungssteuer und IIR-Ergänzungssteuer und welche Gruppeneinheit die GloBE-Deklaration ("GIR" ) einreichen wird.
BDO kann Sie unterstützen.
- Wir empfehlen, sich bereits jetzt mit dem Registrierungsprozess zu beschäftigen und diesen entsprechend einzuleiten. Dieser Prozess ist auch für Geschäftseinheiten einer MNU-Gruppe obligatorisch, welche von den CbCR-Übergangsregelungen ("CbCR Safe Harbour Rules") Gebrauch machen können.
- BDO kann Sie während des Registrierungsprozesses unterstützen und diesen Prozess auch als bevollmächtigter Steuervertreter für Sie abwickeln.
- Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder wenn Sie weitere Abklärungen darüber wünschen, wie Ihr Unternehmen von Pillar 2 betroffen ist.
Die BDO (Liechtenstein) AG und die BDO (Schweiz) AG sind jeweils unabhängige, rechtlich selbständige Mitgliedsfirmen des BDO-Netzwerks. Jegliche Dienstleistungen werden von der jeweiligen Gesellschaft in alleiniger Verantwortung erbracht.