Corporate Tax News

Die kürzlich vorgeschlagene BEFIT-Richtlinie der EU ist eine Initiative zur Einführung gemeinsamer Regeln für in der EU ansässige Unternehmensgruppen und Hauptverwaltungen zur Bestimmung ihrer Steuerbemessungsgrundlage. BEFIT zielt darauf ab, die Steuervorschriften zu vereinfachen, die Befolgungskosten zu senken und eine gerechtere Aufteilung der Besteuerungsrechte unter den EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten, könnte aber in der EU tätige Unternehmensgruppen vor Herausforderungen stellen, die die Wirksamkeit und Durchführbarkeit des Vorschlags untergraben. Unser erster Leitartikel befasst sich mit der Frage, inwiefern der Vorschlag tatsächlich zu mehr Komplexität und Unsicherheit führen könnte. 

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat entschieden, dass Vergünstigungen im Rahmen einer Meistbegünstigungsklausel in indischen Steuerabkommen nicht automatisch ausgelöst werden und dass die indischen Steuerbehörden eine Mitteilung herausgeben müssen, um einer Meistbegünstigungsklausel Wirkung zu verleihen. Die Entscheidung wird sich auf alle Steuerzahler auswirken, die Vergünstigungen im Rahmen einer Meistbegünstigungsklausel in Anspruch genommen haben, entweder in Form von vergünstigten Steuersätzen oder in Form eines eingeschränkten Anwendungsbereichs, und es ist möglich, dass die indischen Steuerbehörden auf der Grundlage der Entscheidung frühere Verfahren einleiten werden. 

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