Roger Züger
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Zur Erstellung einer Konsolidierung (PGR Art. 1097) sind nur europarechtlich harmonisierte Gesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie unter bestimmten Bedingungen auch die Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) verpflichtet. Daneben bestehen diverse Bestimmungen bezüglich Vereinfachungen und Befreiungen zur Erstellung einer Konsolidierung.